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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Schon im Jahr 2000 wurde in Deutschland das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erlassen, dass den Ausbau erneuerbarer Energie in den Mittelpunkt der dringend benötigten Energiewende stellt. Seit 2000 wurde das Gesetz bereits konstant weiterentwickelt, um den notwendigen Entwicklungen im Bezug auf Umweltschutz und Erhaltung unseres Planeten Rechnung zu tragen (EEG 2004/ 2009/ 2012, Photovoltaik-Novelle, EEG 2014 und zuletzt 2017).

Im EEG ist unter anderem geregelt, dass Privatanbietern der Zugang zum öffentlichen Stromnetz erleichtert wird und der nächstgelegene Stromanbieter diesen privat erzeugten Strom abnehmen muss. Ebenfalls wichtig, der im EEG festgesetzte Einspeisevorrang für erneuerbare Energien.

Die 3 Anlagen-Typen

Dachanlagen

Freiflächen
bis 750 kWp

Freiflächen
bis 10.000 kWp

Dachanlagen und Freiflächen bis 750 kWp erhalten feste Vergütungen nach anzulegendem Wert.

Die Vergütung von Freiflächen bis 10.000 kWp werden marktwirtschaftlich ermittelt in einem Ausschreibungsverfahren.

Die gesetzlich verankerte Einspeisevergütung

§ 9 EEG stellt die Mindestvergütung und die entsprechenden Zahlungen seit dem Jahr der Inbetriebnahme und der folgenden 20 Jahre fest. Die Vergütungsdauer ist demnach 21 Jahre. Während dieser Zeit ist die Abnahme und die Vergütung des Stroms garantiert. Die gesetzlich verankerte Einspeisevergütung wird zu Beginn des Zeitraumes, bzw. ab technischer Inbetriebnahme, festgelegt und bleibt für die gesamte Dauer gleich.

Die Einspeisevergütung ist entgegen landläufiger Meinung keine Leistung der Steuerzahler und wird auch nicht staatlich gefördert, sondern erfolgt durch die Stromkunden. Jeder Stromkunde zahlt mit seinem monatlichen, vertraglichen Beitrag eine EEG-Umlage, die von den vier Übertragungsnetzbetreibern Deutschlands verwaltet wird und aus der die Einspeisevergütung gezahlt wird.

Das von den Übertragungsnetzbetreibern verwaltete Umlagen-Konto liegt derzeit bei plus 3,92 Milliarden Euro.

Haben Sie Fragen zum EEG, zur Finanzierung, steuerlichen Vorteilen oder Fördermitteln?

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