Informationen zu § 7g EStG - Investitionsabzugsbetrag in Verbindung mit Photovoltaik
Möglichkeiten und Voraussetzungen für die steuerliche Förderung Ihrer Solaranlage
Inhalt
Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g EStG
Der Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) ermöglicht es Unternehmen, bereits vor der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts bis zu 50 % der voraussichtlichen Kosten steuerlich abzusetzen. Diese Regelung gilt auch für Photovoltaikanlagen, die als bewegliche Wirtschaftsgüter eingestuft werden. Photovoltaikanlagen bieten eine hervorragende Möglichkeit, in Photovoltaik zu investieren und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen.
Investitionsabsicht und steuerliche Vorteile
Wichtig dabei ist, dass die Investitionsabsicht klar nachgewiesen wird, beispielsweise durch Kostenvoranschläge oder verbindliche Bestellungen. Der Abzugsbetrag darf innerhalb von drei Jahren genutzt werden, andernfalls muss er rückgängig gemacht werden. Dies bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Steuerlast vorzeitig zu mindern und dadurch Liquidität für Investitionen zu schaffen. Dies bedeutet, dass Unternehmen ihre Steuern umwandeln in Vermögen können, indem sie in grüne Energie investieren.
Langfristige Partnerschaft und Beratung, sowie SONDERABSCHREIBUNG
Zusätzlich zur regulären Abschreibung können unter bestimmten Voraussetzungen Sonderabschreibungen in Höhe von bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in den ersten fünf Jahren vorgenommen werden. Diese Sonderabschreibungen machen Photovoltaikanlagen auch als Kapitalanlage besonders attraktiv. Alexander Sobczak und sein Team von SIC.ENERGY stehen Ihnen als Profi zur Seite, wenn es darum geht, in Photovoltaik zu investieren und die steuerlichen Vorteile ( in Verbindung mit Ihrem Steuerberater) optimal zu nutzen.
Die Nutzung von Photovoltaikanlagen unterstützt den Übergang zu grüner Energie und nachhaltigen Unternehmenspraktiken. SIC.ENERGY berät Sie umfassend und hilft Ihnen dabei, die Investitionsabzugsbeträge effektiv zu nutzen und die Investition in Photovoltaik zur Kapitalanlage zu machen. ( Zwingend erforderlich ist die Konsultierung Ihres jeweiligen Steuerberaters und Ihres Finanzamtes )
Unverbindliche Musterberechnung für den Investitionsabzugsbetrag (IAB) gem. § 7G EstG
Nehmen wir an, ein Unternehmen plant die Anschaffung einer Photovoltaikanlage mit voraussichtlichen Anschaffungskosten von 100.000 Euro.
1. Berechnung des Investitionsabzugsbetrags:
- 50 % von 100.000 Euro = 50.000 Euro
- Dieser Betrag kann bis zu drei Jahre vor der Anschaffung steuerlich abgesetzt werden.
2. Steuerminderung:
- Bei einem angenommenen Steuersatz von 30 % ergibt sich eine Steuerersparnis von: 30 % von 50.000 Euro = 15.000 Euro
3. Zusätzliche Sonderabschreibung:
- Die Sonderabschreibung von 40 % wird auf den verbleibenden Restwert angewendet:
- Restwert nach IAB = 100.000 Euro – 50.000 Euro = 50.000 Euro
- 40 % von 50.000 Euro = 20.000 Euro über fünf Jahre verteilt
Diese Musterberechnung zeigt, wie Unternehmen durch den Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen ihre Steuerlast erheblich mindern und gleichzeitig in nachhaltige Technologien investieren können.
(Bitte halten Sie zwingend Rücksprache mit Ihrem Steuerberater, da wir nicht steuerlich beraten dürfen. Wir veröffentlich lediglich die Quellen unter Vorbehalt der finalen Prüfung und Freigabe durch Ihr jeweiliges Finanzamt. Suchen Sie hier Ihr Finanzamt.)
Hier sind die relevanten Gesetzestexte:
- [§ 7g EStG](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7g.html),
- [EStH 2021](https://esth.bundesfinanzministerium.de),
- [smartsteuer Lexikon](https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/i/investitionsabzugsbetrag/)
Bei Rückfragen ist das Team der SIC.ENERGY jederzeit für Sie zu erreichen.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme unter der kostenfreien Hotline: 0800 950 980 8 (FREECALL)
Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g EStG
Der Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) ermöglicht es Unternehmen, bereits vor der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts bis zu 50 % der voraussichtlichen Kosten steuerlich abzusetzen. Diese Regelung gilt auch für Photovoltaikanlagen, die als bewegliche Wirtschaftsgüter eingestuft werden. Photovoltaikanlagen bieten eine hervorragende Möglichkeit, in Photovoltaik zu investieren und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen.
Investitionsabsicht und steuerliche Vorteile
Wichtig dabei ist, dass die Investitionsabsicht klar nachgewiesen wird, beispielsweise durch Kostenvoranschläge oder verbindliche Bestellungen. Der Abzugsbetrag darf innerhalb von drei Jahren genutzt werden, andernfalls muss er rückgängig gemacht werden. Dies bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Steuerlast vorzeitig zu mindern und dadurch Liquidität für Investitionen zu schaffen. Dies bedeutet, dass Unternehmen ihre Steuern umwandeln in Vermögen können, indem sie in grüne Energie investieren.
Langfristige Partnerschaft und Beratung, sowie SONDERABSCHREIBUNG
Zusätzlich zur regulären Abschreibung können unter bestimmten Voraussetzungen Sonderabschreibungen in Höhe von bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in den ersten fünf Jahren vorgenommen werden. Diese Sonderabschreibungen machen Photovoltaikanlagen auch als Kapitalanlage besonders attraktiv. Alexander Sobczak und sein Team von SIC.ENERGY stehen Ihnen als Profi zur Seite, wenn es darum geht, in Photovoltaik zu investieren und die steuerlichen Vorteile ( in Verbindung mit Ihrem Steuerberater) optimal zu nutzen.
Die Nutzung von Photovoltaikanlagen unterstützt den Übergang zu grüner Energie und nachhaltigen Unternehmenspraktiken. SIC.ENERGY berät Sie umfassend und hilft Ihnen dabei, die Investitionsabzugsbeträge effektiv zu nutzen und die Investition in Photovoltaik zur Kapitalanlage zu machen. ( Zwingend erforderlich ist die Konsultierung Ihres jeweiligen Steuerberaters und Ihres Finanzamtes )
Unverbindliche Musterberechnung für den Investitionsabzugsbetrag (IAB) gem. § 7G EstG
Nehmen wir an, ein Unternehmen plant die Anschaffung einer Photovoltaikanlage mit voraussichtlichen Anschaffungskosten von 100.000 Euro.
1. Berechnung des Investitionsabzugsbetrags:
- 50 % von 100.000 Euro = 50.000 Euro
- Dieser Betrag kann bis zu drei Jahre vor der Anschaffung steuerlich abgesetzt werden.
2. Steuerminderung:
- Bei einem angenommenen Steuersatz von 30 % ergibt sich eine Steuerersparnis von: 30 % von 50.000 Euro = 15.000 Euro
3. Zusätzliche Sonderabschreibung:
- Die Sonderabschreibung von 40 % wird auf den verbleibenden Restwert angewendet:
- Restwert nach IAB = 100.000 Euro – 50.000 Euro = 50.000 Euro
- 40 % von 50.000 Euro = 20.000 Euro über fünf Jahre verteilt
Diese Musterberechnung zeigt, wie Unternehmen durch den Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen ihre Steuerlast erheblich mindern und gleichzeitig in nachhaltige Technologien investieren können.
(Bitte halten Sie zwingend Rücksprache mit Ihrem Steuerberater, da wir nicht steuerlich beraten dürfen. Wir veröffentlich lediglich die Quellen unter Vorbehalt der finalen Prüfung und Freigabe durch Ihr jeweiliges Finanzamt. Suchen Sie hier Ihr Finanzamt.)
Hier sind die relevanten Gesetzestexte:
- [§ 7g EStG](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7g.html),
- [EStH 2021](https://esth.bundesfinanzministerium.de),
- [smartsteuer Lexikon](https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/i/investitionsabzugsbetrag/)
Bei Rückfragen ist das Team der SIC.ENERGY jederzeit für Sie zu erreichen.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme unter der kostenfreien Hotline: 0800 950 980 8 (FREECALL)