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Photovoltaikanlage eine perfekte Kapitalanlage

Mit der Investition in eine Photovoltaikanlage profitieren Sie von garantierten Einspeiseerträgen auf Basis des EEG

Was macht eine Photovoltaikanlage zur perfekten Kapitalanlage?

Mit der Investition in eine Photovoltaikanlage profitieren Sie von garantierten Einspeiseerträgen auf Basis des EEG. Dadurch entsteht eine Unabhängigkeit von Konjunktur und Börsenschwankungen. Zusätzlich fördert der Staat über Steuervorteile ihre Investition in erneuerbare Energien. So wird Ihr Beitrag zur Erzeugung klimafreundlichen Stroms staatlich belohnt.

Eine solide Basis ist entscheidend

  • Bundesweit geprüfte Standorte mit nachweislich hoher Sonneneinstrahlung
  • Eigenständige Photovoltaik-Anlagen als Direktinvest, keine Fondsbeteiligung
  • Pachtverträgen mit mindestens 20 Jahren Laufzeit für langfristige Ertragszeiten, zzgl. Verlängerungsoption von 2 mal 5 Jahren
  • Garantierte Mindesterträge durch Einspeisevergütung
    Qualitativ hochwertige technische Komponenten mit 30 Jahren Garantie
  • Rundum Absicherung, bspw. Ausfälle, Beschädigungen oder Diebstahl

Investitionsabzugsbetrag

Nach § 7G Abs. 1 Einkommenssteuergesetz (EStG) können Sie bereits bis zu 3 Jahre vor der Anschaffung bis zu 50% des vermuteten Anschaffungsbetrages als Betriebsausgaben abziehen.

Sonderabschreibung

20% der Anschaffungs-/ Herstellungskosten Ihrer Kapitalanlage können Sie beliebig innerhalb von 5 Jahren abschreiben. Bemessungsgrundlage ist hierbei der Restbuchwert Ihrer Anlage nach Abzug des Investitionsbetrages.

Lineare Abschreibung

Die Anschaffungskosten sind hierbei auf die Nutzungsdauer von 20 Jahren zu verteilen und in gleichen Beträgen zu berücksichtigen. So sind sie als AfA (Absetzung für Abnutzung) zu versteuern.

Zusätzlich kommt die Möglichkeit der Einsparung der Umsatzsteuer durch die Kleinstunternehmerregelung nach §19 Umsatzsteuergesetz (UStG) in Betracht.

Als gewerblicher Investor sind Sie Vorsteuerabzugsberechtigt, somit sind alle Kosten im Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage als Netto-Kosten zu betrachten sind.

Welche Regelung für Sie die Günstigere wäre (abhängig von der Größe der Anlage und der erzeugten Einspeisung) lässt sich anhand der Einspeisevergütung leicht berechnen. Ein Wechsel von der Besteuerung als Kleinstunternehmer zur Umsatzsteuerpflicht ist nach dem ersten Jahr jederzeit möglich.

Haben Sie Fragen zum EEG, zur Finanzierung, steuerlichen Vorteilen oder Fördermitteln?

Wenden Sie Sich an uns! Wir stehen Ihnen jederzeit kompetent zur Seite und begleiten Sie bei der Investition in eine ökologisch und finanziell nachhaltige Zukunft!

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