Profitieren Sie von Green Investment in Photovoltaik und Ökostrom
Das Investment in Photovoltaik gehört zu den stabilsten und ertragreichsten Investitionen, mit denen sie auch noch einen Beitrag zur klimagerechten Energieerzeugung leisten.
„Bis zu 70% enorme Abschreibung vom PV Investment sichern - Nutzen Sie den IAB (gem.§7G EStG), weitere AFA-Möglichkeiten und das auch noch rückwirkend“
(sprechen Sie uns an und wenden sich gern an Ihren Steuerberater)
Vorteile auf einen Blick
Das bietet Ihr Direktinvestment in Photovoltaikanlagen
Anleger holen sich im Schnitt über 50.000 € bereits gezahlte Steuern vom Finanzamt zurück!
Rendite
Rendite
Erneuerbare Energien statt fossile Energiegewinnung ist das Gebot der Stunde!
Erträge
Erträge
Neue Einspeisevergütungen bei steigenden Strompreisen mithilfe einer lohnenswerten Stromvermarktung!
bei 100% Eigentum
bei 100% Eigentum
Grundbucheintrag und Vollkaskoversicherung für die Photovoltaikanlage sichern Ihr Eigentum ab.
Holen Sie sich rückwirkend Ihre Steuern zurück. Bei einem jährlichen Ertrag von 6 – 7 %.
Entdecken Sie Ihre Möglichkeiten
Einspeisung zum EEG-Tarif
Je nach Anlage kann diese Vermarktung verpflichtend sein, nämlich bei Inbetriebnahme nach Januar 2016 und Leistungen ab 100 kW. Man kann sich auch freiwillig dafür entscheiden, wenn die Anlage schon vor 2016 in Betrieb genommen wurde oder unter 100 kW leistet.
Power Purchase Agreement (PPA)
Diese Art des Vertrages lohnt sich zwischen Abnehmern und Anbietern großer Mengen Strom, aber auch dann, wenn beispielsweise die EEG Vergütung von 20 Jahren ausgelaufen ist, bzw. ein Solarpark nicht EEG-Förderung anspruchsberechtigt ist.
Direkte Einspeisung über Direktvermarkter
Bei der Direktvermarktung verkauft man den Strom über die Strombörse und speist ihn so direkt ein. Die Vergütung hierfür setzt sich zusammen aus dem Verkaufserlös zum Marktpreis durch den Direktvermarkter, der Marktprämie vom zuständigen Verteilnetzbetreiber und der darin enthaltenen Managementprämie eben dieses Betreibers.
Verpflichtend ist diese Art der Vermarktung nur für Anlagen, die auch der Pflicht zur Fernsteuerbarkeit unterliegen, weil sie über 100 kWp Leistung erbringen. Bei Anlagen dieser Art müssen auch die Mess- und Übertragungstechniken bestehen, um Direktvermarktung zu ermöglichen.
Nachhaltig Investieren
Ihre Vorteile im Überblick
Steuererstattung
Steuererstattung
Durch den Investmentabzugsbetrag (IAB) beläuft sich die sofortige Absetzung auf 50% der Investitionskosten.
nach §7g Abs. 5 EstG
nach §7g Abs. 5 EstG
Im Jahr der Anschaffung plus 4 Jahre können Sie bis zu 40% vom Restbuchwert nach IAB zusätzlich abschreiben. Sie entscheiden in welchem Jahr Sie am meisten profitieren.
20 Jahre dank EEG
20 Jahre dank EEG
Das Erneuerbare-Energie-Gesetz bedeutet, dass Ihr Strom mindestens zu der regional feststehenden Vergütung abgenommen werden muss. Staatlich garantiert und sogar genau kalkulierbar.
Komponenten einer Anlage
Komponenten einer Anlage
Absicherung des Pachtvertrags mit Grundstückseigentümern durch Eintragung einer Dienstbarkeit zu Gunsten des Anlageneigentümers im Grundbuch.
Wartungsaufwand
Wartungsaufwand
Die Wartung übernimmt die Projektentwicklungs- oder Verwaltungsgesellschaft der Anlage.
Jahrzehnten
Jahrzehnten
Nach Auslaufen der EEG-Garantie bescheint die Sonne ihr langfristig einträgliches Investment noch mindestens weitere 10 bis 20 Jahre.
Sind Sie Unternehmer mit einer hohen Steuerlast?
Für alle Fragen und Informationen rund um das Green Investment stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach und bequem eine unverbindliche Nachricht. Wir freuen uns über Ihr Interesse an nachhaltiger Energie.
Beispiel: Abschreibung einer Photovoltaikanlage
Abschreibung einer PV Anlage Rechenbeispiel Szenario A:
Bemessungsgrundlage für die AfA sind die Anschaffungskosten der PV Anlage „NETTO OHNE MWST“ | 100.000 € |
Investitionsabzugsbetrag (IAB 7G EStG) 50% der Anschaffungskosten vom Nettowert: | / 50.000 € |
Bemessungsgrundlage für die Sonder-AfA: | = 50.000 € |
Sonderabschreibung nach §7g Abs. 5 EStG: 40% von 50.000 € | / 20.000 € |
Bemessungsgrundlage für die lineare AfA: | = 30.000 € |
Lineare Abschreibung nach §7 Abs. 1EStG: 5% von 30.000 € | / 1.500 € |
Restbuchwert | = 28.500 € |
Steuerlich absetzbar im Jahr der Anschaffung: 71,5% der Anschaffungskosten | = 71.500 € |
Abschreibung einer PV Anlage Rechenbeispiel Szenario B:
Planung des Kaufes in 2022, Steuersatz Beispiel 45% | 200.000 € |
Investitionsabzugsbetrag (gem. §7EStG IAB) 50% | 100.000 € |
Steuerersparnis in 2022 durch IAB | 45.000 € |
Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung | 100.000 € |
Sonderabschreibung nach §7 EStG (40% von 100.000€) | 40.000 € |
Lineare AfA nach §7 Abs. 1 EStG (5% von 60.000€) | 3.000 € |
Steuerersparnis in 2023 | 19.350 € |
Steuerersparnis bei einem Photovoltaik Investment von 200.000 € beträgt demnach 64.350 €.
(Wir übernehmen keinerlei Haftung – bitte konsultieren Sie Ihren Steuerberater und Ihr jeweiliges Finanzamt bezgl. Ihrer Investition. Die o.st. Berechnungen basieren auf Beispielwerten und dienen zur Veranschaulichung der steuerlichen AFA-Möglichkeiten)
Kontakt
Sie haben Fragen zur Investition in Photovoltaik und Ökostrom? Sprechen Sie uns an, wir sind für Sie da!
Wenden Sie Sich an uns. Wir stehen Ihnen jederzeit kompetent zur Seite und begleiten Sie bei der Investition in eine ökologisch und finanziell nachhaltige Zukunft.
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